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Bundesprogramm
Schiessdaten auf dem Stand Bünzen
Die Schiesspflicht muss bis 31. August absolviert werden.
Daten der Nachschiesskurse sind unter dem Link "Schiesspflicht" zu finden.
Nachschiesskurse
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, werden durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten.
Programm
5 Schuss Einzelfeuer A5
5 Schuss Einzelfeuer B4
2 Schuss Seriefeuer B4 in 20 Sekunden
3 Schuss Seriefeuer B4 in 20 Sekunden
5 Schuss Seriefeuer B4 in 40 Sekunden
Das Programm gilt als erfüllt, wenn nicht mehr als 3 Nuller geschossen und eine Punktzahl von 42 erreicht wurde.
Guet Schuss!
Merkblatt Schiesspflicht 2010
Link Schiesspflicht